Weiterbildung Oralchirurgie

Curriculum Oralchirurgie

Basierend auf der aktuellen Weiterbildungsordnung vom 01.01.2004 und den zugehörigen Richtlinien der Bayerischen Landeszahnärztekammer (WBO § 2 Abs. 4) wurde im Jahre 2006 in Zusammenarbeit mit Bayerischen Universitäten, weiterbildungsermächtigten Fachzahnärzten für Oralchirurgie und dem BDO Landesverband Bayern ein detailliertes Curriculum Oralchirurgie für Weiterbildungsassistenten erstellt. Dieses ist auf drei Jahre angelegt und umfasst die wesentlichen Fachbereiche

  • Zahnärztliche Chirurgie,
  • Parodontologie und
  • Implantologie.

Alle zugehörigen Kurse werden an der eazf GmbH angeboten und stehen allen am Fachgebiet interessierten Kollegen offen.

Kursserie „Zahnärztliche Chirurgie”

Die Kursserie „Zahnärztliche Chirurgie” vermittelt in Anbetracht der besonderen chirurgischen Grundkenntnisse der Teilnehmer die höherwertigen Methoden und Techniken der Oralchirurgie wie die operative Zahnerhaltung, die Diagnostik und Therapie von Mundschleimhauterkrankungen sowie das Management von Komplikationen. Dabei werden auch die juristischen Grundlagen und das Praxismanagement behandelt.

Kursserie „Implantologie”

In der anschließenden Kursserie „Implantologie” stellen erfahrene und renommierte Referenten aus Klinik und Praxis die moderne Implantologie umfassend dar, beginnend mit den anatomischen Grundlagen, der aktuellen bildgebenden Diagnostik und Empfehlungen zur Rehabilitation komplexer Fälle. Besonderer Wert wird auf die Vermittlung der prothetischen Konzepte gelegt.

Kursserie „Parodontologie”

Dritter Baustein ist die Kursserie „Parodontologie”, die unter der wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Dr. Dr. Anton Sculean (Nimwegen / NL) stattfindet. Die Kursteilnehmer können sich in den aktuellen Methoden und Techniken der Parodontologie theoretisch und mit praktischen Übungen am Schweinekiefer weiterbilden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das Referat Oralchirurgie spezielle Kurse zum Erwerb der Fachkunde für die digitale Volumentomographie konzipiert hat in enger Abstimmung mit dem Referat Praxisführung. Die ersten Kurse fanden bereits im Juli und Dezember 2007 statt.

Curriculare Fortbildung

Auf Anregung vieler Kolleginnen und Kollegen aus Praxis und Klinik war die Entwicklung einer curricularen Fortbildung für Fachzahnärzte für Oralchirurgie und an der Zahnärztlichen Chirurgie interessierten Fachärzten für MKG-Chirurgie geboten. Um den speziellen Belangen dieses Kollegenkreises gerecht zu werden, konnten bislang Kompaktkurse für die Bereiche Implantologie, Parodontologie und Cranio-mandibuläre Dysfunktionen realisiert werden. Abhängig vom Bedarf werden laufend weitere Kurse analog angeboten.

Weiterbildungsabschnitte

Die Weiterbildung beträgt mindestens vier Jahre und hat grundsätzlich ganztägig, zeitlich zusammenhängend und in hauptberuflicher Stellung zu erfolgen, §§ 2 Abs. 5, 23 Abs. 2 WBO.

Sie hat zwingend mit dem allgemein zahnärztlichen Jahr zu beginnen, §§ 2 Abs. 6, 23 Abs. 3 WBO. Dieses allgemein zahnärztliche Jahr kann nicht bei einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen abgeleistet werden, wenn dieser nicht auch zahnärztlich tätig ist und eine allgemein zahnärztliche Tätigkeit für den Assistenten leisten kann.

Während des allgemein zahnärztlichen Jahrs sind gem. § 2 Abs. 6 WBO klinische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen, insbesondere in der

  1. präventiven Zahnheilkunde,
  2. Parodontologie,
  3. Kinderzahnheilkunde,
  4. zahnärztlichen Chirurgie,
  5. Zahnerhaltung und Prothetik und
  6. Notfallmedizin.

Zwei Jahre müssen grundsätzlich ohne Unterbrechung an derselben Weiterbildungsstätte abgeleistet werden; Ausnahmen hiervon, die sich aus persönlichen oder sachlichen Umständen ergeben können, sind möglich, müssen aber beantragt werden, § 2 Abs. 5 WBO.

Ermächtigung zur Weiterbildung

Eine Ermächtigung zur Weiterbildung wird erteilt, wenn der Zahnarzt fachlich und persönlich geeignet ist, § 5 WBO. Die Ermächtigung wird auf Antrag erteilt. Das Antragsformular können Sie hier anfordern.

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Ansprechpartner

Weiterbildung KFO/Oralchirurgie
Christine Pfannerer
Tel.: 089 230211-310
Fax: 089 230211-311

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Unterbrechung der Weiterbildung

Die Weiterbildung muss grundsätzlich zeitlich zusammenhängend erfolgen, § 2 Abs. 5 WBO. Eine Unterbrechung der Weiterbildung muss vorher von der BLZK genehmigt werden und ist immer dann genehmigungsfähig, wenn sie mit den Zielen der Weiterbildung vereinbar ist.

Kursserien, Curricula und Kompaktkurse

Qualifizierte Fortbildung der eazf mit Hochschulen bzw. den wissenschaftlichen Fachgesellschaften der DGZMK konzipiert

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